Garantiebedingungen

Garantiebedingungen - Stand: 8/2022

Garantiebedingungen für den Rumpfmotor ohne Anbauteile für Fahrzeuge der GT-Union GmbH, Ritschenhausen:

Der Endabnehmer dieses Fahrzeugs (Verbraucher) hat bei einem von einem Unternehmer (Händler) in Deutschland im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche Rechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese Garantie räumt dem Verbraucher also zusätzliche Rechte ein. Dies vorausgeschickt, leisten wir als Hersteller / Importeur, gegenüber dem Verbraucher Garantie für den Rumpfmotor ohne Anbauteile des Fahrzeugs für den Zeitraum von 5 Jahren ab Übergabe zu den folgenden Bedingungen:

1. Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe vom Lieferanten an den Verbraucher die in unserer Produktbeschreibung für dieses Fahrzeug aufgeführten Eigenschaften aufweist. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit dieses Fahrzeugs erheblich gemindert ist.

Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel aus nicht vorschriftsmäßiger Handhabung sowie bei Nichtbeachtung der Wartungsvorschriften und Gebrauchsanweisungen. Für Wartungen/Inspektionen dient als Nachweis ausschließlich die entsprechende ordentliche Werkstattrechnung inkl. erfasster Fahrgestellnummer und dem jeweiligen Kilometerstand bei Ausführung.

2. Das Fahrzeug fällt nur dann unter die Garantie, wenn es von einem Endverbraucher in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland betrieben wird und Garantieleistungen auch in Deutschland erbracht werden können. Mängel müssen uns innerhalb von zwei (2) Monaten nach Kenntnis angezeigt werden.

3. Etwaige Mängel am Fahrzeug werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen; die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Über diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie dem Verbraucher nicht eingeräumt.

4. Im Garantiefall legen wir fest, an welchem Ort, welcher Art und Weise die Garantieleistungen erbracht werden. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unserer Kundendienstwerkstatt durchgeführt.

5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für das Fahrzeug. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.

GT Union GmbH, Hauptstraße 91, 98617 Ritschenhausen

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